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Bericht: Denkmalamt "wollte einfach keine Photovoltaik-Anlage"

Der Zeitungsbericht ist in MeinBezirk erschienen und seit 17. Juni 2026 via Schloss Steyregg: Denkmalamt "wollte einfach keine Photovoltaik-Anlage" - Linz  online abrufbar.

Schloss Steyregg: Denkmalamt "wollte einfach keine Photovoltaik-Anlage"

Der Steyregger Schlossherr Niklas Salm-Reifferscheidt wollte das kaputte Dach am Rossstall durch eine In-Dach-Photovoltaikanlage ersetzen, die optisch wie ein Blechfalzdach aussieht – und scheiterte mit diesem Vorhaben am Denkmalamt.

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Um die mit dem roten Pfeil markierte schwarze Dachfläche ging es in der Diskussion zwischen Schlossherr Niklas Salm-Reifferscheidt und dem Denkmalamt. Dieser Blick aufs Schloss ist der einzige auf öffentlichem Gut, auf dem man dieses Dach sehen kann. Laut Salm-Reifferscheidt sei durch die Neigung nur schwer zu erkennen, womit das Dach gedeckt ist: "Geht man näher, verschwindet das Pechnasendach aufgrund des Blickwinkels und der Häuser vom Stadtplatz. Geht man weiter weg, wird das Schloss von den Gebäuden des Ortskernes verdeckt. Man sieht es erst wieder, wenn man weit weggeht, zum Beispiel von der Brücke, die über die B3 führt. Und von dort aus ist mit freiem Auge nicht erkennbar, welche Deckung das Dach hat." Foto: Salm-Reifferscheidt.

STEYREGG. Hagel und Sturm hatten das alte Eternit-Dach am Rossstall beschädigt, Weil das Nebengebäude des Schlosses Steyregg optimal südseitig ausgerichtet ist, wollte Salm-Reifferscheidt bei der Sanierung eine Lösung der Kefermarkter Firma Nimmervoll-2 Dach GmbH zum Einsatz bringen. Dabei wird die Photovoltaik direkt in die Dachfläche integriert und optisch der Eindruck eines Blechfalzdachs erweckt. Mit dieser Lösung wurde erstmals auch eine Photovoltaikanlage auf einem Hausdach innerhalb der Weltkulturerbe-Kernzone in Salzburg genehmigt.

Als Salm-Reifferscheidt mit diesem Produkt auch seinen Rossstall versehen wollte, kam jedoch ein "Nein" vom Denkmalamt. Stattessen forderten die Vertreter des Denkmalamts laut dem Schlossbesitzer zuerst das Eindecken mit Lärchenschindeln, in weiterer Folge wurde zwar ein Blechfalzdach bewilligt, allerdings sollte nur teures Kupferblech verwendet werden dürfen.. Schlussendlich wurde das Dach wieder mit den herkömmlichen Eternittafeln eingedeckt. Die laut Salm-Reifferscheidt aus der Ferne optisch nicht vom Blechfalzdach zu unterscheidende Variante mit Photovoltaik-Integration wurde vom Denkmalamt abgelehnt. MeinBezirk OÖ fragte bei Landeskonservator Daniel Resch nach, warum?
"Wir haben uns damals die vorgeschlagenen PV-Module sehr genau angesehen. Diese hätten zwar eine ähnliche Struktur des Daches ermöglicht, im Gegensatz zu den nun verbauten Blechbahnen wäre die Oberfläche aber sehr wohl in der Umgebung der bestehenden Neben- und Verteidigungsbauten, die eine hohe Alterswertigkeit in der Erscheinung aufweisen, eine stark wahrnehmbare Veränderung gewesen", so Resch.

"Da so pingelig zu sein, ist lächerlich"

Dem widerspricht Salm-Reifferscheidt: Aus der Nähe sei kein öffentlicher Blick auf das Dach möglich, und aus größerer Entfernung sei kein Unterschied zu erkennen. "Sie wollten es einfach nicht, mit dem Argument, dass das PV-Dach keine Patina bekommt. Das heutige Schloss ist das, was nach zwei Bränden und Bombardierungen im Krieg übrig ist. Es handelt sich um Flickwerk und keine einheitliche Architektur, die es zu schützen gilt.  Da so pingelig zu sein, ist lächerlich", übt der Schlossherr vor allem an einem Punkt Kritik: Die Entscheidung, was bei denkmalgeschützten Gebäuden möglich ist, werde immer individuell getroffen. "Das ist vergleichbar mit Beamten, die individuell entscheiden können, welches Auto mit welcher Geschwindigkeit auf der Autobahn fahren dürfe."

EU: Denkmalschutz darf Photovoltaik nicht verhindern

Laut Salm-Reifferscheidt gebe es europaweit deutlich wichtigere Gebäude als das Schloss Steyregg, bei denen der Denkmalschutz nicht so eng ausgelegt werde: "Man muss sich grundsätzlich die Frage stellen, ob man alles genau erhalten will, oder das Ganze so regelt, dass es leistbar, nachhaltig und zukunftsorientiert ist." Zudem bezieht sich Salm, auf die EPBD (Energy Performance of Buildings Directive) der EU, die vorgibt, dass Denkmalschutz kein Pauschal-Veto gegen erneuerbare Energien sein darf, sondern lediglich PV-Anlagen das äußere Erscheinungsbild oder den historischen Charakter eines Gebäudes nicht „unannehmbar verändern“ dürfen.

Denkmalamt hält dagegen

Landeskonservator Resch entgegnet den Vorwürfen, dass die Entscheidung im Rahmen eines behördlichen Verfahrens getroffen worden sei. Dabei seien wissenschaftliche Expertisen der Mitarbeiter "nach nachvollziehbaren, objektiven Kriterien" eingeflossen – das Bundesenkmalamt lege diese Kriterien auch auf seiner Website im Dokument "Standards der Bundesdenkmalpflege" dar. Und man habe Salm-Reifferscheidt auch angeboten, an anderer Stelle in der Schlossanlage eine Photovoltaik-Anlage zu errichten. "Ja, hinter dem Schloss, wo ab mittags keine Sonne mehr hinscheint", so der Schlossherr, der sich wünscht, dass das Denkmalamt ein "Amt der Möglichkeiten statt ein Amt der Verhinderung" sein sollte. Denn es gehe um die wirtschaftlich sinnvolle weitere Nutzung denkmalgeschützter Gebäude – dieses Weiterdenken spiele offenbar eine untergeordnete Rolle, "weil der Entscheidungsträger ja nicht dafür zahlen muss".

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