Gesellschaft für Landeskunde und Denkmalpflege

Oberösterreich

"Denkmale besser nutzen, um Bodenfraß zu stoppen"

Unser Vorstandsmitglied und Geschäftsführer der Initiative Wirtschaftsstandort Oberösterreich (IWS), Prof. Gottfried Kneifel, mit einem Kommentar in den OÖN, vom 15. Februar 2020:
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"Der rechtskräftige Denkmalschutz-Bescheid soll von der Hypothek zum Investitions-Anreiz-Papier werden." 

IWS-Studie: 38.000 Gebäude stehen unter Denkmalschutz

Um den "Bodenfraß" zu stoppen, müssten auch denkmalgeschütze Gebäude besser genutzt werden. Das fordert die Initiative Wirtschaftsstandort Oberösterreich (IWS) anlässlich des von Landesrat Markus Achleitner in die Begutachtung geschickten Entwurfs für eine neue Raumordnung (die OÖNachrichten berichteten). Die Novelle sei zu begrüßen, jedoch brauche es auch bei Denkmälern noch mehr Anreize. Diese Forderung geht vor allem in Richtung Bundespolitik.

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"Die Schaffung von Nutzraum darf in historischen Altbausubstanzen nicht teurer sein als die gleiche Kubatur Neubau auf der grünen Wiese", sagt der IWS-Geschäftsführer und ehemalige VP-Bundesrat Gottfried Kneifel. Er hofft, dass es während des Vorsitzes von Oberösterreich in der Landeshauptleute-Konferenz im ersten Halbjahr zu Fortschritten
kommt.

Laut einer IWS-Studie stehen derzeit 38.000 Gebäude rechtskräftig unter Denkmalschutz. Davon gehören 12.500 Privatpersonen, 10.900 sind im Besitz von Gemeinden und 10.100 im Besitz von Kirchen, Religionsgemeinschaften und Klöstern. 

Kneifel: "Bürokratie und Kostenrisiko müssen soweit reduziert werden, dass sich Investoren eher für die Nutzung eines denkmalgeschützen Altbaus im verbauten Gebiet entscheiden, statt am Rande einer Gemeinde landwirtschaftlichen Boden zu verbrauchen." Hauptproblem sei, dass viele für Neubauten bestimmte Normen genauso für Bürgerhäuser in Ortskernen aus der Gotik, Renaissance- oder Barockzeit gelten. Konkret fordert die IWS die Abschaffung der Liebhaberei-Verordnung, eine Sonderausgabenregelung für Eigentümer, Investitionsförderungen, eine Kreditgarantie und die Abschaffung der Grundsteuer für denkmalgeschützte Objekte.

 

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